Nr. 2 Ausgegeben am 21.01.1869
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227. Gesetz, betreffend die antheilige Übernahme einer Garantie des Norddeutschen Bundes für eine zur Herstellung der dauernden Fahrbarkeit des Sulina-Armes der Donaumündungen von der Europäischen Donauschiffahrts-Kommission aufzunehmenden Anleihe