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No. 8. (Zweiter Band)

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08.10.1810 (No. 26.) Decret, welches die Abgaben auf die Colonialwaaren, in Gefolge der Decrete vom 2ten und 18ten October, in klingender Münze, in Wechseln oder in Waaren abzutragen erlaubt

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27. Dezember 2020

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