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Nr. 14 Ausgegeben am 12.08.1820 |
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07.08.1820 | (No. 615.) Allerhöchste Kabinetsorder, die Einrichtung des Abgabenwesens betreffend [umfassende Steuer- und Abgabenreform, PGS 1810 S. 25] | 133 |
30.05.1820 | (No. 616.) Gesetz über die Einrichtung des Abgabenwesens | 134 |
30.05.1820 | (No. 617.) Gesetz wegen Einführung einer Klassensteuer [eine allgemeine Personensteuer, die in fünf Klassen bezahlt wird; in vielen Städten galt dagegen die Mahl- und Schlachtsteuer; Tarif nicht einheitlich sondern jede Provinz hatte einen besonderen] | 140 |
30.05.1820 | (No. 618.) Gesetz wegen Entrichtung einer Mahl- und Schlachtsteuer [galt nur in Städten, die dafür königlich privilegiert waren, und zwar an Stelle der Klassensteuer, jedes geschlachtete Tier und jedes gemahlene Korn wurde besteuert] | 143 |
30.05.1820 |
(No. 619.)
Gesetz
wegen Entrichtung der Gewerbesteuer [die
Gewerbesteuer wird nicht auf das Gewerbe selbst und auf Umsatz
berechnet, sondern nach einem festgesetzten Mittelsatz auf die vier
gebildeten Abteilungen und dann auf die einzelnen Gewerbebetriebe
gleichmäßig verteilt] Änderungen: PGS 1861 S. 697, PGS 1872 S. 285, PGS 1874 S. 219, |
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