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Nr. 4 Ausgegeben am 02.04.1825 |
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03.01.1825 |
(No. 917.) Allerhöchste Kabinetsorder, wegen einer Präklusions-Frist rücksichtlich der Zahlung der Reduktions-Ausfälle an den Gnaden-Gehältern der Militair-Pensionaire |
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08.02.1825 |
(No. 918.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die im Großherzogthum Posen aufgehobene Verpflichtung, bei Rechtsstreitigkeiten den Sühne-Versuch vor dem Friedens-Gericht vorangehen lassen zu müssen |
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10.02.1825 |
(No. 919.) Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der den minderjährigen Soldaten zu gestattenden Freiheit, ohne Zustimmung ihrer Eltern nach geleisteter dreijähriger Dienstzeit, fortdienen zu können |
15 |
12.02.1825 |
(No. 920.) Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Abtragung der von den Grundbesitzern an die Westpreußische Landschaft noch rückständigen Zinsen |
16 |
20.02.1825 |
(No. 921.) Tarif, nach welchem das Pflastergeld in der Stadt Wiedenbrück erhoben werden soll |
17 |
21.02.1825 |
(No. 922.) Tarif, nach welchem das Wegegeld in der Stadt Lützen erhoben werden soll |
19 |
06.03.1825 |
(No. 923.) Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Ermäßigung des Protosatzes für ausländisches Papiergeld und alle Kourshabende Papiere |
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