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Nr. 9         Ausgegeben am 21.05.1825

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21.04.1825

(No. 937.) Allerhöchste Kabinetsorder, in Bezug auf die unter demselben Dato erlassenen Gesetze, über die gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse im vormaligen Königreich Westphalen, Großherzogthum Berg und französisch-hanseatischen oder Lippe-Departement

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21.04.1825

(No. 938.) Gesetz, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen in den Landestheilen, welche vormals eine Zeit lang zum Königreich Westphalen gehört haben..

74
21.04.1825

(No. 939.) Gesetz, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen in den Landestheilen, welche zu dem ehemaligen Großherzogthume Berg eine Zeit lang gehört haben..

94
21.04.1825

(No. 940.) Gesetz, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die Realberechtigungen in den Landestheilen, welche vormals zu den französischen Departements eine Zeit eine Zeit lang gehört haben. [hier ist der Geltungsbereich nicht ganz klar geregelt; einmal heißt es "zu den französischen Departements gehörigen Gebiete", das hieße die ganze Rheinprovinz und ein Teil der Provinz Westfalen, dann heißt es aber "zu den französisch-hanseatischen Departements oder dem Lippe-Departement" dann wären nur die 1811 errichteten Departements gemeint]

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22. Januar 2021

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