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Nr. 21
Ausgegeben am 05.12.1833 |
Seite |
22.03.1833 |
(No. 1472.)
Zollvereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von
Preußen, Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen einerseits, dann
Seiner Majestät dem Könige von Bayern und Seiner Majestät dem Könige von
Württemberg andererseits
Gründungsvertrag des Deutschen Zoll- und
Handelsvereins
Geltungsbereich erweitert durch:
verlängert und ergänzt durch:
siehe auch BGBl. 1867
(Zollverein) |
145 |
31.10.1833 |
(ad No. 1472.)
Zusatz-Artikel zu dem Zollvereinigungs-Vertrage zwischen Preußen,
Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen einerseits und Bayern und
Württemberg andererseits |
162 |
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Anlage A zu ad. No. 1472:
Vereins-Zollordnung (hier als Zoll-Erhebungsrolle verkündet, welches
nach Hinweisen im Gesetzblatt dieselbe ist, Heft 20 des Jahres 1833) |
(129) |
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Anlage B zu ad. No. 1472:
Vereins-Zolltarif |
164 |
30.03.1833 |
(No. 1473.)
Zoll-Vereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von
Preußen, Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen, dann Seiner
Majestät dem LKöönige von bayern und Seiner Majestät dem Könige von
Württemberg einerseits, und Seiner Majestät dem Könige und Seiner
Königlichen Hoheit dem Prinzen Mitregenten von Sachsen andererseits
Beitrittsvertrag des Königreichs Sachsen zum
Zollvereinigungs-Vertrag vom 22.3.1833 |
210 |
31.10.1833 |
(ad No. 1473.)
Zusatz-Artikel zu dem Zollvereinigungs-Vertrage zwischen Preußen,
Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen, dann Bayern und Württemberg
einerseits und Sachsen andererseits |
228 |
30.03.1833 |
(No. 1474.)
Vertrag
zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, und Seiner Majestät dem
Könige und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Mitregenten von
Sachsen, wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse |
230 |
10.05.1833 |
(No. 1475.)
Vertrag
zwischen Preußen, Kurhessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen,
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß-Schleitz, Reuß-Greitz, und Reuß-Lobenstein
und Ebersdorf, wegen Errichtung des Thüringischen Zoll- und
Handelsvereins
Gründungsvertrag des Thüringischen Zoll- und
Handelsvereins, deren Mitgliedstaaten als Kleinstaaten nicht direkt
Mitgliedstaaten im Deutschen Zoll- und Handelsverein waren sonder nur
vermittelt durch den Thüringischen Zoll- und Handelsverein. Preußen und
Kurhessen waren deshalb dabei, weil diese Exklaven innerhalb der
Thüringischen Kleinstaaten besaßen. Im Gegensatz zum Deutschen Zoll- und
Handelsverein hatte der Thüringische Zoll- und Handelsverein eine
Zentrale Kontrollbehörde in Erfurt (Art. 17 des Vertrags). |
232 |
11.05.1833 |
(No. 1476.)
Vertrag
zwischen Preußen, Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen, ferner
Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu dem
Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten andererseits,
wegen Anschließung des letzteren Vereins an den Gesammt-Zollverein der
ersteren Staaten
Beitrittsvertrag des Thüringischen Zoll- und
Handelsvereins zum Zollvereiniguns-Vertrag vom 22.3.1833 und dem
Beitrittsvertrag mit Sachsen vom 30.3.1833. |
240 |
11.05.1833 |
(No. 1477.)
Zoll-Cartel zwischen Preu0en, Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen,
ferner Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu dem
Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten andererseits |
258 |
11.05.1833 |
(No. 1478.)
Vertrag
zwischen Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll- und
Handelsvereine verbundenen übrigen Staaten, wegen gleicher Besteuerung
innerer Erzeugnisse |
265 |
25.05.1833 |
(No. 1479.)
Vertrag
zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht
dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, betreffend die Zoll- und
Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse
in der Unterherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt |
269 |
30.05.1833 |
(No. 1480.)
Vertrag
zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen
Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach, betreffend die Zoll-
und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren
Erzeugnisse in der Großherzoglichen Ämtern Allstedt und Olbisleben |
274 |
08.06.1833 |
(No. 1481.)
Vertrag
zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht
dem Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, betreffend die Zoll- und
Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse
in der Unterherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen |
279 |
26.06.1833 |
(No. 1482.)
Vertrag
zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht
dem Herzoge von Sachsen-Coburg-Gotha, betreffend die Zoll- und
Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse
in dem Herzoglich-Sachsen-Coburg-Gothaischen Amte Volkenrode |
284 |