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Nr. 21         Ausgegeben am 05.12.1833

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22.03.1833

(No. 1472.) Zollvereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen einerseits, dann Seiner Majestät dem Könige von Bayern und Seiner Majestät dem Könige von Württemberg andererseits
  Gründungsvertrag des Deutschen Zoll- und Handelsvereins
  Geltungsbereich erweitert durch:
  verlängert und ergänzt durch:
  siehe auch BGBl. 1867 (Zollverein)

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31.10.1833 (ad No. 1472.) Zusatz-Artikel zu dem Zollvereinigungs-Vertrage zwischen Preußen, Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen einerseits und Bayern und Württemberg andererseits 162
    Anlage A zu ad. No. 1472: Vereins-Zollordnung (hier als Zoll-Erhebungsrolle verkündet, welches nach Hinweisen im Gesetzblatt dieselbe ist, Heft 20 des Jahres 1833) (129)
    Anlage B zu ad. No. 1472: Vereins-Zolltarif 164
30.03.1833 (No. 1473.) Zoll-Vereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen, dann Seiner Majestät dem LKöönige von bayern und Seiner Majestät dem Könige von Württemberg einerseits, und Seiner Majestät dem Könige und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Mitregenten von Sachsen andererseits
  Beitrittsvertrag des Königreichs Sachsen zum Zollvereinigungs-Vertrag vom 22.3.1833
210
31.10.1833 (ad No. 1473.) Zusatz-Artikel zu dem Zollvereinigungs-Vertrage zwischen Preußen, Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen, dann Bayern und Württemberg einerseits und Sachsen andererseits 228
30.03.1833 (No. 1474.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, und Seiner Majestät dem Könige und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Mitregenten von Sachsen, wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse 230
10.05.1833 (No. 1475.) Vertrag zwischen Preußen, Kurhessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß-Schleitz, Reuß-Greitz, und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, wegen Errichtung des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins
  Gründungsvertrag des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins, deren Mitgliedstaaten als Kleinstaaten nicht direkt Mitgliedstaaten im Deutschen Zoll- und Handelsverein waren sonder nur vermittelt durch den Thüringischen Zoll- und Handelsverein. Preußen und Kurhessen waren deshalb dabei, weil diese Exklaven innerhalb der Thüringischen Kleinstaaten besaßen. Im Gegensatz zum Deutschen Zoll- und Handelsverein hatte der Thüringische Zoll- und Handelsverein eine Zentrale Kontrollbehörde in Erfurt (Art. 17 des Vertrags).
232
11.05.1833 (No. 1476.) Vertrag zwischen Preußen, Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen, ferner Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten andererseits, wegen Anschließung des letzteren Vereins an den Gesammt-Zollverein der ersteren Staaten
  Beitrittsvertrag des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins zum Zollvereiniguns-Vertrag vom 22.3.1833 und dem Beitrittsvertrag mit Sachsen vom 30.3.1833.
240
11.05.1833 (No. 1477.) Zoll-Cartel zwischen Preu0en, Kurhessen und dem Großherzogthume Hessen, ferner Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten andererseits 258
11.05.1833 (No. 1478.) Vertrag zwischen Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen übrigen Staaten, wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse 265
25.05.1833 (No. 1479.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, betreffend die Zoll- und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in der Unterherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt 269
30.05.1833 (No. 1480.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach, betreffend die Zoll- und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in der Großherzoglichen Ämtern Allstedt und Olbisleben 274
08.06.1833 (No. 1481.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, betreffend die Zoll- und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in der Unterherrschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen 279
26.06.1833 (No. 1482.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Herzoge von Sachsen-Coburg-Gotha, betreffend die Zoll- und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in dem Herzoglich-Sachsen-Coburg-Gothaischen Amte Volkenrode 284


 


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17. Januar 2021

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