Nr. 15 Ausgegeben am 23.08.1841
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(Nr. 2188.) Handels-Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und der Ottomanischen Pforte andererseits
(Nr. 2189.) Allerhöchste Kabinetsorder, über das Verhältniß der Stromschiffer zu den Befrachtern so wie zu den Empfängern der Ladungen