Nr. 19 Ausgegeben am 25.07.1842
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(Nr. 2284.) Verordnung über die Befugnisse der Kreisstände im Königreich Preußen, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten
(Nr. 2285.) Reglement über das Verfahren bei den ständischen Wahlen