Nr. 4 Ausgegeben am 11.02.1842
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(Nr. 2238.) Verordnung über die Befugnisse der Kreisstände im Herzogthum Schlesien, der Grafschaft Glatz und dem Preußischen Markgrafthum Ober-Lausitz, Ausgaben zu beschließen und die Kreiseingesessenen dadurch zu verpflichten.
(Nr. 2239.) Ministerial-Erklärung wegen Erneuerung der mit der Herzoglich Sachsen-Coburg- und Gothaischen Regierung unterm 8./22. Oktober 1829 abgeschlossenen Durchmarsch- und Etappen-Konvention
(Nr. 2240.) Verordnung ween Aufnahme des Ortes Neustadt im Kreise Gummersbach in den Stand der Städte