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Nr. 37         Ausgegeben am 01.12.1845

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16.10.1845

(Nr. 2635.) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zoll- und Handels-Vereins einerseits, und Hannover und den übrigen Staaten des Steuer-Vereins andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse

685
16.10.1845

(Nr. 2636.) I. Übereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits, und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins, andererseits, wegen Unterdrückung des Schleichhandels

689
16.10.1845

(Nr. 2637.) II. Übereienkunft zwischen den Staaten des Zollvereins einerseits, und Hannover andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener Theile des Königreichs Hannover an den Zollverein

691
16.10.1845

(Nr. 2638.) III. Übereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig wegen der besteuerung innerer Erzeugnisse in den, nach der Übereinkunft II. dem Zollvereine angeschlossenen Königlich Hannoverschen Gebietstheilen

697
16.10.1845

(Nr. 2639.) IV. Übereinkunft zwischen Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins einerseits, und Braunschweig andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener Braunschweigscher Gebietstheile an den Steuerverein

699
16.10.1845

(Nr. 2640.) V. Übereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig, die in den Kommunion-Besitzungen zu erhebenden indirekten Abgaben betreffend

704
16.10.1845

(Nr. 2641.) VI. Übereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits, und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs

707
08.11.1845

(Nr. 2642.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. November 1845, betreffend die Altmärkischen Bauerlehne

721


 


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29. Dezember 2020

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