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Nr. 21         Ausgegeben am 20.04.1850

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12.03.1850

(Nr. 3263.) Gesetz, betreffend die Vereinigung der Fürstenthümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen mit dem Preußischen Staatsgebiete
    aufgehoben durch Gesetz vom 23. Juni 1920, PGS S. 363.

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    Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Ihren Durchlauchten den regierenden Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und von Hohenzollern-Sigmaringen wegen Abtretung der Fürstenthümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen
    Änderungen: PGS 1850 S. 363,
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