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Nr. 49 Ausgegeben am 03.11.1858 |
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26.10.1858 | Übernahme der verfassungsmäßigen Regentschaft nach einem Beschluß des Vereinigten Landtags gemäß Artikel 56 der Verfassung durch Wilhelm, Prinz von Preußen mit der Ablegung des Regenteneides nach Artikel 58 der Verfassung von 1850; Beginn der "Neuen Ära". |