Nr. 20 Ausgegeben am 03.06.1859
Seite
(Nr. 5074.) Vertrag über das Münzwesen des süddeutschen Münzvereines [PGS 1857 S. 312]
(Nr. 5075.) Verordnung, betreffend die Ausmünzung des Guldens, der Theilstücke des Guldens und der Scheidemünzen süddeutscher Währung für die Hohenzollernschen Lande
(Nr. 5076.) Verordnung, betreffend die Form und das gepräge der Münzsorten, welche in Gemäßheit der Verordnung vom heutigen Tage wegen der Ausmünzung des Guldens, der Theilstücke des Guldens und der Scheidemünzen süddeutschen Währung für die Hohenzollernschen Lande ausgeprägt werden