22.06.1861 |
(Nr. 5392.)
Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaltshalts-Etats für das
Jahr 1861
letzter Staatshaushalt vor der Verfassungskrise
von 1862-1866, welche sich am sturen Festhalten eine Heeresreform durch
König Wilhelm und der prinzipiellen Ablehnung dieser durch die Mehrheit
des Abgeordnetenhauses entzündete, aber hauptsächlich um eine
vertieftere Detaillierung des Haushaltsplans, den das Abgeordnetenhaus
durchsetzen wollte, so lange anhielt und erst durch die Ereignisse des
Jahres 1866 und der Bildung des Norddeutschen Bundes gelöst werden
konnte. |
377 |