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Nr. 27         Ausgegeben am 07.07.1865

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16.05.1865

(Nr. 6116.) Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend
  dieser Vertrag vereinheitlicht die Grundlagen des, auf verschiedenen Verträgen beruhenden Deutschen Zoll- und Handelsvereins, und ersetzt die Verlängerungsverträge von 1864, PGS 1865 S. 521 ff..

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Anhang: Übereinkunft wegen Besteuerung des Rübenzuckers

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erstmalige Vereinheitlichung der Verträge zum Deutschen Zoll- und Handelsvereins, deren Grundlagen im Jahr 1833 mit verschiedenen Verträgen zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten entstanden ist und die 1841, 1853 und 1864 (PGS S. 521 ff.) verlängert wurden.
Nachdem am 10. Juni 1866 zwischen einem Teil der Zollvereins-Staaten Krieg ausgebrochen war, bedeutete dies für die Staaten, die gegen Preußen Krieg geführt haben, das formale Ausscheiden aus dem Zollverein. Durch die Friedensverträge vom 13. August (Württemberg), 17. August (Baden), 22. August (Bayern), 3. September (Hessen), 26. September (Reuß ältere Linie),  8. Oktober (Sachsen-Meiningen) und 21. Oktober 1866 (Sachsen) wurden die vertraglichen Verhältnisse wieder hergestellt und mit dem Vertrag vom 8. Juni 1867 nach der Gründung des Norddeutschen Bundes angepasst. Seit der Gründung des Deutschen Reichs zum 1. Januar 1871 sind die Verträge durch die Verfassung des Deutschen Reichs automatisch für permanent erklärt und Teil der Verfassung selbst geworden, und konnten durch Reichsgesetz geändert werden.

 
22.05.1865

(Nr. 6117.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee zur Verbindung der Städte Neisse und Münsterberg in der Richtung von Kamniug über Gauers, Kolonie Tschiltsch, Mahlendorf und Perschkenstein bis zur Neisse-Grottkauer Kreisgrenze

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31.05.1865

(Nr. 6118.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee im Kreise Königsberg, Regierungsbezirk Frankfurt, von Güstebiese nach Bärwalde, an den Kreis Königsberg.

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31.05.1865

(Nr. 6119.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Bromberg zum Betrage von 100,000 Rthlrn.

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