(Nr. 11638.)
Verordnung, betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der für
Bergwerke gewählten Sicherheitsmänner und Arbeiterausschußmitglieder
durch nachträgliche Genehmigung des Landtags gemäß
Art. 63 der Verfassung wurde diese Verordnung als Gesetz bestätigt,
PGS
1918 S. 122.
aufgehoben durch Verordnung vom 4. Januar 1919,
PGS
1919 S. 7.