23.08.1849 |
Proklamation der Statthalterschaft wegen des
Waffenstillstandsvertrags zwischen Preußen und Dänemark vom 17. d. M.
mit diesem Waffenstillstand ging die Regierung
Schleswigs auf eine zweiköpfige Verwaltungskommission über, von deren
Mitgliedern jeder einer durch Preußen und einer durch Dänemark ernannt
wurde. Die Statthalterschaft von Schleswig-Holstein blieb in Holstein
bestehen. Schleswig wurde verwaltungstechnisch und politisch von
Holstein getrennt und die dänische Regierung hat eine gesonderte
Verfassung und Verwaltung für Schleswig vertraglich berkäftigt, so dass
eine Vereinigung mit Dänemark weiterhin ausgeschlossen blieb. Auch die
Erbfolgefrage blieb offen. |
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