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36. Stück.    ausgegeben am 03.09.1849

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23.08.1849

Proklamation der Statthalterschaft wegen des Waffenstillstandsvertrags zwischen Preußen und Dänemark vom 17. d. M.
  mit diesem Waffenstillstand ging die Regierung Schleswigs auf eine zweiköpfige Verwaltungskommission über, von deren Mitgliedern jeder einer durch Preußen und einer durch Dänemark ernannt wurde. Die Statthalterschaft von Schleswig-Holstein blieb in Holstein bestehen. Schleswig wurde verwaltungstechnisch und politisch von Holstein getrennt und die dänische Regierung hat eine gesonderte Verfassung und Verwaltung für Schleswig vertraglich berkäftigt, so dass eine Vereinigung mit Dänemark weiterhin ausgeschlossen blieb. Auch die Erbfolgefrage blieb offen.

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  Gerichtliche Entscheidungen

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  Beilage zum 36. Stück.  


 


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24. Februar 2021

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