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6. Stück.    ausgegeben am 10.02.1851

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01.02.1851 Proklamation der Statthalterschaft
  Rücktritt der Statthalterschaft für die Herzogtümer Schleswig-Holstein aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundes und Übergabe der Regierung an Commissarien des Deutschen Bundes

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  Bekanntmachung der Commissarien des Deutschen Bundes und des Herzogs von Schleswig, Holstein und Lauenburg
  Bekanntmachung des Commissars des Herzogs von Schleswig und von Holstein und des Commissars des Deutschen Bundes als gemeinsamer Regierung des Herzogtums Holstein und des Herzogtums Lauenburg (das Herzogtum Schleswig war bereits seit Juli 1850 formal wieder unter einer Regierung des Landesherrn, der gleichzeitig König von Dänemark war). Damit begann wieder eine dänische Herrschaft über die Herzogtümer, die durch die Revolution seit 1848 unterbrochen war.
  durch die Bekanntmachung wurden offiziell aufgehoben:
  . das Staatsgrundgesetz für die Herzogthümer Schleswig-Holstein vom 15. September 1848, Anz. 1848 S. 329.
  - das Gesetz betr. die Errichtung von Ministerien vom 17. September 1848, Anz. 1848 S. 347.
  - das Schleswig-Holsteinisches Wahlgesetz zur Landesversammlung vom 20. Oktober 1848, Anz. 1848 S. 380.
  - das Gesetz über die Grundrechte der Deutschen vom 27. Dezember 1848, Anz. 1849 S. 380.
  Die erst im September 1850 gewählte Landesversammlung wurde aufgelöst und die Schleswig-Holsteinische Regierung wurde aufgehoben.
  Dagegen wurden alle anderen Gesetze seit 1848 vorläufig bestätigt und eine neue Regierung, die "oberste Civilbehörde" eingesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt waren alle gemeinsamen Organe der Herzogtümer Schleswig-Holstein aufgehoben; beide Herzogtümer wurden getrennt verwaltet, Schleswig als Lehen der dänischen Krone, Holstein und das so oder so abgesonderte Herzogtum Lauenburg (das nie Teil Schleswig-Holsteins war) als Staaten des Deutschen Bundes durch den König von Dänemark, der gleichzeitig Herzog der 3 Länder war, absolut regiert.

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  Gerichtliche Entscheidungen

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  Beilage zum 6. Stück.  


 


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28. Februar 2021

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