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Nummer 30.    ausgegeben am 27.10.1949

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27.09.1949 Drittes Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Flüchtlingsnot [GVBl. 1948 S. 1]

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27.09.1949 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Pressewesens
  ersetzte formalrechtlich das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874, RGBl. S. 65, das gemäß dem Grundgesetz Landesrecht wurde; das Besatzungsrecht über bestimmte Einschränkungen der Presse blieb vollumfänglich (bis 1955) vorrangig bestehen.
  siehe auch: GVBl. 1949 S. 225.

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4. Juni 2021

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