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Stück I.       ausgegeben den 17.02.1846

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17.01.1846 1. Bekanntmachung des Landes-Justiz-Collegiums, die Einschärfung der gesetzlichen Vorschriften über die an abzuhörende Zeugen in Untersuchungssachen zu stellenden Vorfragen betreffend [GS 1841 S. 104] 1
26.01.1846 2. Bekanntmachung der Landesregierung, die Militair-Reservepflicht betreffend [GS 1835 S. 5] 1
13.03.1843 3. Ministerial-Bekanntmachung, den zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseeits unter dem 16. October 1845 abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend [BGBl. 1867 Nr. 1a]
  Vertragbeilagen waren
  - die Übereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseits wegen Unterdrückung des Schleichhandels
  - die Übereinkunft zwischen den Staaten des Zollvereins einerseits und Hannover andererseits wegen des Anschlusses verschiedener Theile des Königreichs Hannover an den Zollverein
  - die Übereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den, nach der Übereinkunft II. dem Zollvereine angeschlossenen Königlich Hannoverschen Gebietstheilen
  - die Übereinkunft zwischen Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins einerseits, und Braunschweig andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener Braunschweigischer Gebietstheile an den Steuerverein
  - die Übereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig, die in den Kommunion-Besitzungen zu erhebenden indirekten Abgaben betreffend
  - die Übereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs,
  - das Regulativ über das Verfahren bei Versendung inländischer Erzeugnisse und Fabrikate aus dem gebiete des Zollvereins in das Gebiet des Steuervereins und aus dem Letztern in den Erstern
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31.01.1846 4. Verordnung der Landesregierung, die nach Maßgabe der Flurtabellen zu bewirkende Bezeichnung der bezüglichen Grundstücke in den über Grundstücks-Besitz-Veränderungen und Verpfändungen auszufertigenden Urkunden betreffend [GS 1840 S. 156] 36


 


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