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Stück VII.       ausgegeben den 21.08.1846

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14.08.1846 24. Ministerial-Bekanntmachung, [betreffend die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers] 77
     Patent, die Ertheilung eines Vereins-Gesetzes über die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffend 77
     Gesetz [des Deutschen Zoll- und Handels-Vereins] die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betreffend [BGBl. 1867 Nr. 1a]
    ersetzte das provisorische Gesetz wegen Erhebung einer Steuer von den zur Zuckerbereitung zu verwendenden Runkelrüben vom 21. August 1841, GS. 1841 S. 331.
    Änderungen: GS. 1855 S. 3,
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