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Stück VI. ausgegeben den 23.06.1853
Seite
04.04.1853
28.
Verordnung
der Landesregierung, das Verfahren bei Unglücksfällen, durch welche Menschen in Lebensgefahr gerathen oder anscheinend leblos geworden sind, betr.
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31. Januar 2022
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Jahr 1853
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