Tag

Stück II.       ausgegeben den 22.01.1856

Seite

19.01.1856 4. Patent, die Grundsätze, nach denen die den Kirchen, Pfarreien, Schulen und milden Stiftungen zugesicherte Entschädigung für die denselben bei Ablösung der Zehnten und der in §. 2 a. und b. des Gesetzes vom 16. Februar 1849 aufgeführten Natural- und Geld-Abentrichtungen und Abgaben nach Maaßgabe der Ablösungsgesetzgebung übrig bleibenden Verluste aus Staatsmitteln zu gewähren ist, betreffend [GS 1849 S. 37, S. 215]
     Änderungen: GS. 1856 S. 20 (Berichtigung), 
9


 


© webmaster@reichsgesetzblatt.de
5. Februar 2022

Vorheriges Heft               Home                Zurück            Jahr 1856            Nächstes Heft