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Stück II. ausgegeben den 22.01.1856 |
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19.01.1856 |
4.
Patent, die Grundsätze, nach denen die den Kirchen, Pfarreien,
Schulen und milden Stiftungen zugesicherte Entschädigung für die
denselben bei Ablösung der Zehnten und der in §. 2 a. und b. des
Gesetzes vom 16. Februar 1849 aufgeführten Natural- und
Geld-Abentrichtungen und Abgaben nach Maaßgabe der Ablösungsgesetzgebung
übrig bleibenden Verluste aus Staatsmitteln zu gewähren ist, betreffend [GS 1849 S.
37, S. 215] Änderungen: GS. 1856 S. 20 (Berichtigung), |
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