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Stück V.       ausgegeben den 06.07.1861

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24.06.1861 22. Verordnung der Landesregierung, die Ziegelmaaße betreffend
    aufgehoben durch Verordnung vom 26. November 1870, GS S. 177,
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25.04.1861 23. Übereinkunft zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthum Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt wegen Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrops vom 25. April 1861 [BGBl. 1867 Nr. 1a] 26
03.07.1861 24. Gesetz, die Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, die Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und die Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrops betreffend
    Ausführung: GS. 1861 S. 36GS 1866 S. 40,
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3. Mai 2022 - 19. Juni 2022

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