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Beyfugen zur Gothaischen Landesordnung (1813)

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Gesamter Jahrgang (Nro. I bis CLXXV der Jahre 1781 bis 1827)

1-686
  Inhalts-Verzeichniß  
  Register  
 
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Dritte Sammlung verschiedener ergangener Gesetze, Verordnungen, Rescripte und Regulative für das Herzogthum Altenburg
(1813)

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Gesamter Band [Dritte Sammlung]

1-705
  Verzeichniß der in dieser Sammlung befindlichen Gesetze, Verordnungen, Rescripte ec.  
  Nachtrag zur Dritten Sammlung 1-306
  Register zu der Dritten Beyfugen-Sammlung und deren Nachtrag  

 
   
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sonstige Verkündungen im Jahr 1813, die zwar in jeder Gesetzsammlung getrennt verkündet wurden, aber die gleichen Gegenstände behandelt

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Goth. Beyf.

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Altenb. GS

12.11.1812
28.05.1813
No. CXXIII. Mandat, die Legitimationen der wandernden Diener, Gesellen und Mahlpurschen betreffend 55. Mandat, die Einführung und Einrichtung der Wanderbücher für wandernde Diener, Gesellen und Mühlbursche betreffend
      Änderungen: GS 1835 S. 103
- 413

 
   
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1813 im Herzogtum Gotha

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18.01.1813 No. CXXV. Circular-Verordnung, die Aufhebung des Abzugsgeldes zwischen den Königlich Bayerischen ingleichen den Königlich Westphälischen Staaten und den hiesigen Herzoglichen Landen betreffend
  Änderungen: Beyf. LO Nr. CXXXV (1816),
 
27.01.1813 No. CXXVI. Patent, die Bestimmung einer Frist, binnen welcher die Erben nach des Erblassers Tode die ererbten Grundstücke an Lehn schreiben lassen müssen betreffend  
08.03.1813 No. CXXVII. Circular-Verordnung, die Aufnahme der aus den Königlich Sächsischen, Herzoglich Altenburgischen, Herzoglich Weimarischen, Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen und Fürstlich Reußischen der jüngeren Linie gehörigen Landen gebürtigen Personen als Unterthanen der hiesigen Herzoglichen Lande und der aus dem hiesigen Herzogthum gebürtigen als Unterthanen der vorbemerkten Lande betreffend  
14.05.1813 No. CXXVIII. Circular-Verordnung, die Aufhebung des Abzugsgeldes zwischen den hiesigen Herzoglichen Landen, und den Herzogl. Sachsen-Meiningischen, Sachsen-Hildburghäusischen, und Sachsen-Saalfeld-Coburgischen Landen betreffend  
15.07.1813 No. CXXIX. Circular-Verordnung, die Aufhebung des Abzugsgeldes gegen die Provinz Erfurt und Grafschaft Blankenhayn betreffend  
 
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1813 im Herzogtum Altenburg

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15.02.1813 VI./20. Circular-Verordnung, die Bestimmung des Zeitpunctes, von welchem an ein Stück Hornvieh, männlichen Geschlechts, nicht mehr als Stier, sondern als Ochse versteuert werden soll, betreffend [GS 1807 S. 650] 674
16.02.1813 B-I./2. Circular-Verordnung, die stillen Trauungen betreffend B-3
03.03.1813 VI./12. Circular-Verordnung, eine Erläuterung wegen dessen, was statt der Fleischsteuer von Gemeinden in festgesetzten Summen jährlich entrichtet wird, betreffend [GS 1807 S. 650] 654
03.03.1813 B-VI./9. Circular-Verordnung, eine Erläuterung wegen dessen, was statt der Fleischsteuer von Gemeinden in festgesetzten Summen jährlich entrichtet wird, betreffend B-306
17.07.1813 B-II./7. Bekanntmachung, die Empfehlung der Kuhpocken-Impfung enthaltend B-56

 
   
   
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Regierungsblatt für das Herzogthum Altenburg

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Altenburgisches Wochenblatt auf das Jahr 1813

 


 


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