Nr. 4 Ausgegeben am 02.02.1874
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(Nr. 984) Verordnung, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes
(Nr. 985) Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der österreichischen und ungarischen Ein- und Zweiguldenstücke und der niederländischen Ein- und Zweieinhalb-Guldenstücke betreffend