Nr. 20 Ausgegeben am 09.06.1875
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(Nr. 1077) Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Halbguldenstücke süddeutscher Währung, sowie der vor dem Jahre 1753 geprägten Dreißigkreuzerstücke und Fünfzehnkreuzerstücke deutschen Gepräges