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Nr. 3 Ausgegeben am 31.01.1879 |
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20.01.1879 | (Nr. 1279) Verordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in Bezug auf solche Militärpersonen, welche ihr Standquartier nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben [RGBl. 1875 S. 23] | 5 |