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Nr. 47         Ausgegeben am 31.07.1914

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31.07.1914

(Nr. 4417) Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes
  mit dieser Verordnung erfolgte die Erklärung des inneren Kriegszustandes nach Art. 68 der Reichsverfassung von 1871, also dem Ausnahmezustand.

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  am 1. August 1914 erfolgt mit der Kriegserklärung an das Kaiserreich Rußland die erste äußere, völkerrechtliche Kriegserklärung.  
31.07.1914

(Nr. 4418) Verordnung, betreffend die vorübergehende Einführung der Paßpflicht

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31.07.1914

(Nr. 4419) Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegsbedarfsartikeln dienen

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31.07.1914

(Nr. 4420) Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Eisenbahnmaterial aller Art, von Telegraphen- und Fernsprechgerät sowie Teilen davon, von Luftschiffergerät aller Art, von Fahrzeugen und Teilen davon

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31.07.1914

(Nr. 4421) Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen

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31.07.1914

(Nr. 4422) Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Verbands und Arzneimitteln sowie von ärztlichen Instrumenten

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31.07.1914

(Nr. 4423) Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und Ausfuhr von Tauben

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31.07.1914

(Nr. 4424) Verordnung, betreffend die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten

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