Nr. 14 Ausgegeben am 26.01.1920
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(Nr. 7256) Verordnung, betreffend den Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie
(Nr. 7257) Verordnung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien