Teil I. Nr. 77 Ausgegeben am 31.12.1924
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Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung über die Aufrechterhaltung von Vorschriften des Kapitalfluchtgesetzes und des Weinsteuergesetzes
Dritte Verordnung über die Kraftfahrzeugsteuer für ausländische Kraftfahrzeuge, die zu vorübergehendem Aufenthalt in das Inland gelangen