Nr. 23 Ausgegeben am 13.07.1868
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130. Gesetz, betreffend die subsidiarische Haftung des Brauerei-Unternehmers für Zuwiderhandlungen gegen die Braumalzsteuergesetze durch Verwalter, Gewerbsgehülfen und Hausgenossen
131. Gesetz, betreffend die subsidiarische Haftung des Brennerei-Unternehmers für Zuwiderhandlungen gegen die Branntweinsteuer-Gesetze durch Verwalter, Gewerbsgehülfen und Hausgenossen
132. Gesetz, betreffend den Betrieb der stehenden Gewerbe aufgehoben durch die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 21. Juni 1869, BGBl. S. 245.
133. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Zollverein einerseits und dem Kirchenstaate andererseits