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Nr. 22 Ausgegeben am 11.07.1868 |
Seite |
04.07.1868 |
128.
Gesetz wegen Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen zum
Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen |
375 |
08.07.1868 |
129.
Gesetz, betreffend die Besteuerung des Branntweins in verschiedenen zum
Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen |
384 393 |