Nr. 53 Ausgegeben am 30.12.1871
Seite
768. Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli 1868 in dem dem zollverein anzuschließenden Gebietstheile der Stadt Altona [BGBl. 1868 S. 375 und S. 384]