Tag

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794)

Spalte

     
05.02.1794

No. VIII. Patent, wegen Publication des allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten

1873
  Patent wegen Publication des neuen allgemeinen Gesetzbuchs für die Preußischen Staaten publicirt am 20sten März 1791 (ursprüngliche Fassung)    Zweyter Band     Dritter Band     Vierter Band     Register
   vor dem Inkrafttreten zum 1. Juni 1794 geändert; Anzeige der XXXI Veränderungen (u. a. erhielt das Gesetzbuch den Titel: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten).
   nach dem Inkrafttreten geändert durch: PGS 1810 S. 101, PGS 1814 S. 89, PGS 1815 S. 125, PGS 1815 S. 207, PGS 1816 S. 207, PGS 1821 S. 53, PGS 1833 S. 96, PGS 1851 S. 93, PGS 1857 S. 160, PGS 1876 S. 242, ..., PGS 1899 S. 177, 245,
   Geltungsbereich erweitert durch: PGS 1816 S. 217 und 225 (Gebiet, das vormals zum Herzogtum Warschau gehört hat), PGS 1816 S. 233 (frühere königl. sächsische Gebiete), PGS 1818 S. 45 und S.47, PGS 1819 S. 247, PGS 1820 S. 129, PGS 1825 S. 153 (Hzgt. Westfalen und Gft. Wittgenstein), PGS 1834 S. 118, PGS 1843 S. 370, PGS 1844 S. 104 (§§ 6,10; Westpreußen, betr. Art. VII-X des Publications-Patents); PGS 1845 S. 472, PGS 1857 S. 88 (Theil II Tit. I.-III. in Danzig), PGS 1863 S. 374 (Teile Posens), PGS 1865 S. 873 (Teile Pommerns), PGS 1874 S. 184 (Herzogtum Magdeburg), ..., PGS 1918 S. 83, PGS 1920 S. 367,
 
 

Allgemeines Gesetzbuch für die Preußischen Staaten

publicirt am 20sten März 1791
 

Titel geändert gemäß Anzeige zur Publication vom 5. Februar 1794:

"Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten"
 

 
    Titel und Promulgation  
    Einführungsbestimmungen I. bis XVIII.
   geändert und ergänzt durch die Bestimmungen des Patents vom 5. Februar 1791, No. VIII./1794
 
    Einleitung §§ 1 bis 115
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden die §§ 6, 7, 9, 12, 77, 78 und 79 weggelassen und die Paragraphenfolge entsprechend geändert.
      aufgehoben (bis auf die §§ 74 und 75) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.
 
    Erster Theil.
   Erster Titel. Von Personen und deren Rechten.  §§ 1 bis 45

      aufgehoben (bis auf § 24) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Zweyter Titel. Von Sachen und deren Rechten überhaupt.  §§ 1 bis 141

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Dritter Titel. Von Handlungen und den daraus entstehenden Rechten.  §§ 1 bis 46

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Vierter Titel. Von Willenserklärungen.  §§ 1 bis 169

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Fünfter Titel. Von Verträgen.  §§ 1 bis 453

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Sechster Titel. Von den Pflichten und Rechten, die aus unerlaubten Handlungen entstehen.  §§ 1 bis 138

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Siebenter Titel. Von Gewahrsam und Besitz.  §§ 1 bis 250

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Achter Titel. Vom Eigenthum.  §§ 1 bis 191
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde im § 32 Ziffer 4 die Worte "nicht aber durch Machtsprüche" weggelassen.
      aufgehoben (bis auf die §§ 29 bis 69, 71 bis 82, 96 bis 117, 125 bis 131, 133, 137 bis 140, 142 bis 144, 146 bis 148, 152, 153, 155, 156, 162 bis 167, 169 bis 174, 185 und 186) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Neunter Titel. Von Personen und deren Rechten.  §§ 1 bis 669
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden die §§ 528 und 529 neu gefaßt.
      aufgehoben (bis auf die §§ 94 bis 96, 111 bis 120, 126, 128, 29, 139, 140, 152, 153, 155 bis 157, 170 bis 208, 201 bis 219, 223 bis 258, 261 bis 274, 348, 655 bis 659 sowie weitere Bestimmungen, die gemäß Vorbehalt in dem Gesetz in Kraft bleiben) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245, § 629: PGS 1920 S. 367,

   Zehnter Titel. Von der mittelbaren Erwerbung des Eigenthums.  §§ 1 bis 25

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Eilfter Titel. Von den Titeln zur Erwerbung des Eigenthums, welche sich in Verträgen unter Lebendigen gründen.  §§ 1 bis 1177
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden die §§ 678 bis 691 neu gefaßt.
      aufgehoben (bis auf die §§ 4 bis 11, 651, 652, 676, 677, 996 bis 1019 und 1021 bis 1023) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Zwölfter Titel. Von den  Titeln zur Erwerbung des Eigenthums, welche aus Verordnungen von Todeswegen entstehen.  §§ 1 bis 656
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden die §§ 235 und 236 neu gefaßt (der § 235 wurde weggelassen und der § 236 geteilt).
      aufgehoben (bis auf die §§ 176, 475 und 476) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Dreyzehnter Titel. Von der Erwerbung des Eigenthums der Sachen und Rechte durch einen Dritten.  §§ 1 bis 280

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Vierzehnter Titel. Von Erhaltung des Eigenthums und der Rechte.  §§ 1 bis 469

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Fünfzehnter Titel. Von Verfolgung des Eigenthums.  §§ 1 bis 56

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Sechszehnter Titel. Von den Arten, wie Rechte und Verbindlichkeiten aufhören.  §§ 1 bis 512

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Siebenzehnter Titel. Vom gemeinschaftlichen Eigenthume.  §§ 1 bis 388

      aufgehoben (bis auf die §§ 362 bis 371) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Achtzehnter Titel. Vom getheilten Eigenthume.  §§ 1 bis 819
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde
      - der § 29 neu gefaßt.
      - der § 260 ergänzt.
      - der § 665 ergänzt und geändert.
      - die §§ 375 bis 379 neu gefaßt.
      aufgehoben (bis auf die §§ 1 bis 679) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177,245.

   Neunzehnter Titel. Von dinglichen und persönlichen Rechten auf fremdes Eigenthum überhaupt.  §§ 1 bis 33

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177,245.

   Zwanzigster Titel. Von dem Rechte auf die Substanz einer fremden Sache.  §§ 1 bis 657
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde der § 639 geändert.
      aufgehoben (bis auf die §§ 458 bis 465) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177,245.

   Ein und zwanzigster Titel. Von dem Rechte zum Gebrauche oder Nutzung fremdes Eigenthums.  §§ 1 bis 650

      aufgehoben (bis auf die §§ 45 und 46) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Zwey und zwanzigster Titel. Von Gerechtigkeiten der Grundstücke gegen einander.  §§ 1 bis 248

      aufgehoben (bis auf die §§ 55 bis 242) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Drey und zwanzigster Titel. Von Zwangs- und Banngerechtigkeiten.  §§ 1 bis 95

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.
 
    Zweyter Theil.
   Erster Titel. Von der Ehe.  §§ 1 bis 1131
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden
      - die §§ 200 und 201 neu gefaßt.
      - die §§ 716 bis 718 durch die §§ 716 bis 718b ersetzt.
      - der Neunte Abschnitt wurde vollständig neu gefaßt.
      - der § 978 neu gefaßt.
      - die §§ 1047 bis 1076 neu gefaßt.
      aufgehoben (bis auf die §§ 34, 35, 193, 738 bis 740 und des neunten Abschnitts, soweit dieser Teil einer Hausverfassung des Kgl. Hauses ist und des Anhangs zu § 65) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245, § 738 bis 740 sowie der 9. Abschnitt: PGS 1920 S. 367,

   Zweyter Titel. Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Ältern und Kinder.  §§ 1 bis 773
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden
      - die §§ 2 bis 4 neu gefaßt.
      - der § 561 geändert.
      - die §§ 592 und 593 neu gefaßt.
      - der § 598 Ziffer 3 geändert.
      - der § 644 geändert.
      aufgehoben (bis auf die §§ 17, 18, 59, 77, 78, 81 bis 84, 150, 603, 641, 642 und 683 bis 685) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245, § 638 bis 685 sowie der 8. und 9. Abschnitt: PGS 1920 S. 367,

   Dritter Titel. Von den Rechten und Pflichten der übrigen Mitglieder einer Familie.  §§ 1 bis 53

      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Vierter Titel. Von gemeinschaftlichen Familienrechten.  §§ 1 bis 250

      aufgehoben (bis auf die §§ 1 bis 22, 27 bis 47, 227 bis 250, soweit sie nicht für Familienfideikommisse gelten) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Fünfter Titel. Von den Rechten und Pflichten der Herrschaften und des Gesindes [Gesinde- oder Dienstboten-Ordnung].  §§ 1 bis 208

      die §§ 1 bis 176 wurden neu gefaßt durch die Gesindeordnung für sämmtliche Provinzen der Preußischen Monarchie vom 8. November 1810, PGS. S. 101.
      gilt nicht für die Provinz Westfalen (nur teilweise), die Rheinprovinz, den Regierungsbezirk Stralsund (Neuvorpommern und Rügen), die Stadt Frankfurt am Main und die 1866 hinzugekommenen Provinzen.
      die §§ 198 bis 208 wurden aufgehoben und ersetzt durch Gesetz vom 9. März 1857, PGS S. 160 (Abschaffung der Sklaverei).
      aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Sechster Titel. Von den Gesellschaften überhaupt, und von Corporationen und Gemeinen insonderheit.  §§ 1 bis 202

      aufgehoben, soweit er sich auf die Verfassung rechtsfähiger Vereine bezieht für die Vereine, die vor dem 1.1.1900 gegründet wurden, durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Siebenter Titel. Vom Bauernstande.  §§ 1 bis 548

      die §§ 80 bis 85 wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

      Zweyter Abschnitt. Von Dorfgemeinen ["Landgemeinde-Ordnung"] §§ 18 bis 86
      Dritter Abschnitt. Von unterthänigen Landbewohnern, und ihrem Verhältnisse gegen ihre Herrschaften ["Gutsbezirks-Ordnung"] §§ 87 bis 146
   Achter Titel. Vom Bürgerstande.  §§ 1 bis 2464
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde nach dem § 730 der § 730b neu eingefügt.
      die §§ 444 bis 455 wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

      Zweyter Abschnitt. Von Städten und Stadtgemeinden ["Stadtgemeinde-Ordnung"] §§ 86 bis 178

      aufgehoben durch die Städteordnung vom 19. November 1808, PGS S. 324, soweit es deren Bestimmungen widerspricht.

   Neunter Titel. Von den Pflichten und Rechten des Adelstandes.  §§ 1 bis 100

      aufgehoben: PGS 1920 S. 367,

   Zehnter Titel. Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staats.  §§ 1 bis 145
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde
      - der § 26 neu gefaßt.
      - der § 96 neu gefaßt.

   Eilfter Titel. Von den Rechten und Pflichten der Kirchen und geistlichen Gesellschaften.  §§ 1 bis 1232

      Bildung neuer Religionsgesellschaften nach dem Patent vom 30. März 1847, PGS S. 121 unter Bestätigung der Gültigkeit der §§ 5, 6, 27 bis 31, und 112.
      die §§ 1199 bis 1209 wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Zwölfter Titel. Von niedern und höhern Schulen.  §§ 1 bis 129
   Dreyzehnter Titel. Von den Rechten und Pflichten des Staats überhaupt.  §§ 1 bis 18

      § 17 aufgehoben: PGS 1920 S. 367,

   Vierzehnter Titel. Von den Staatseinkünften und fiskalischen Rechten.  §§ 1 bis 85

      §§ 11 bis 15 aufgehoben: PGS 1920 S. 367,

   Fünfzehnter Titel. Von den Rechten und Regalien des Staats in Ansehung der Landstraßen, Ströhme, Hafen und Meeresufer.  §§ 1 bis 247
   Sechszehnter Titel. Von den Rechten des Staates auf herrenlose Güter und Sachen.  §§ 1 bis 480

      die §§ 1 bis 4, 7 bis 18, 21 und 23 bis 29 wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Siebenzehnter Titel. Von den Rechten und Pflichten des Staats zum besondern Schutze seiner Unterthanen.  §§ 1 bis 183
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde der § 53 neu gefaßt.
      die §§ 48 bis 52, 54 und 56 bis 60 wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Achtzehnter Titel. Von Vormundschaften und Curatelen.  §§ 1 bis 1007

      aufgehoben (bis auf die §§ 344, 810 und 996 bis 1002) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Neunzehnter Titel. Von Armenanstalten und andern milden Stiftungen.  §§ 1 bis 89
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurden die §§ 16 bis 31 neu gefaßt.
      die §§ 45 bis 48 wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.

   Zwanzigster Titel. Von den Verbrechen und deren Strafen. [Strafgesetzbuch]  §§ 1 bis 1577
      in der zweiten Publication vom 5.2.1794 wurde
      - der § 937 geändert.
      - der § 1007 neu gefaßt.
      - der § 1514 Ziffer 7 geändert.
      - der § 1515 neu gefaßt.
      - der § 1517 neu gefaßt.
      aufgehoben (bis auf die §§ 1271 und 1272) durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 14. April 1851, PGS S. 93.
      die §§ 1271 und 1272  wurden aufgehoben durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 245.
 

 


© webmaster@reichsgesetzblatt.de
3. Januar 2021 - 24. Oktober 2021

Home                Zurück             Jahr 1791-95