Nr. 13 Ausgegeben am 16.09.1815
Seite
(No. 299.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die auf die Handelsleute zu Danzig und Elbing ausgedehnte Befugniß, mit Ausländern über die künftigen Produkte ihrer Güter gültige Verpfändungs-Kontrakte abzuschließen