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Sonderheft Nr. 1         Ausgegeben am 05.04.1815
Fiktiver Sonderband für die Weiterleitung auf Seiten der (offiziellen und nichtoffziellen) Veröffentlichung des Rheinischen Rechts [eigentlich französisches Recht in der Rheinprovinz und Westphalen], das mit der Einverleibung des vormals französischen Reichsgebiets in das Königreich Preußen am 5. April 1815 in Kraft geblieben ist, aber dort niemals in der Gesetzsammlung in deutscher Sprache offiziell verkündet wurde.

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30. Ventose XII
[21.03.1804]
03.09.1807

Civil-Gesetzbuch der Franzosen [offizieller deutscher Titel von 1807: Napoleons Gesetzbuch, nach 1814: Rheinisches Civil-Gesetzbuch oder Rheinisches Bürgerliches Gesetzbuch]
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt Frankreichs: FrGBl. 1804 (Jahr XII) Ser. III Nr. 3677 (Das eigentliche Gesetz (inoffiziell: dt.) beschreibt nur, dass 36 bestehende Gesetze aus den Jahren XI und XII mit Wirkung vom 1. Januar 1805, zum Zivilgesetzbuch vereinigt wird)
                                                                                  FrGBl. 1807 IV. Ser. Nr. 154bis.
(Erste zusammenhängende offizielle Bekanntmachung des Civil-Gesetzbuchs, offiziell Code Napoléon oder Gesetzbuch Napoleons,  unter dem Datum 3. September 1807)
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Großherzogthums Berg von 1810,
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Königreichs Westphalen von 1807 ist nicht erfolgt.
  Änderungen in Preußen (nur Rheinprovinz): PGS 1823 S. 106, PGS 1843 S. 348,
  aufgehoben (bis auf die Art. 538, 556 bis 563, 640 bis 643, 645, 648, soweit dieser sich auf das Weiderecht innerhalb der Gemeinde bezieht, Art. 671, 672 Abs. 1, Art. 674 bis 681, 714 und 1384, dieser soweit er sich auf die Amtshaftung Anwendung findet) durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. September 1899, PGS S. 177, 246.

 
12.04.1806

Civil-Prozeßordnung des Französischen Reichs [offizieller deutscher Titel von 1814: Rheinische Civil-Prozeßordnung]
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt Frankreichs: FrGBl. 1806 IV. Ser. Nr. 96+97 (Seiten 1-194)
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Großherzogthums Berg von 1811,
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Königreichs Westphalen von 1807,
  Änderungen in Preußen: PGS 1821 S. 101, PGS 1822 S. 195 (Subhaftations-Ordnung),

 
15.09.1807

Handels-Gesetzbuch des Französischen Reichs [offizieller deutscher Titel von 1814: Rheinisches Handels-Gesetzbuch]
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt Frankreichs: FrGBl. 1807 IV. Ser. III Nr. 164 (Seiten 161-284)
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Großherzogthums Berg von 1811,
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Königreichs Westphalen von 1808,
  Änderungen in Preußen: PGS 1832 S. 228,

 
16.11.1808

Straf-Prozeßordnung des Französischen Reichs [offizieller deutscher Titel von 1814: Rheinische Straf-Prozeßordnung]
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt Frankreichs: FrGBl. 1808 IV. Ser. Nr. 214bis. (Sonderausgabe Seite 1-88)
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Großherzogthums Berg von 1811,
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Königreichs Westphalen von 1808,
  Änderungen in Preußen (nur Rheinprovinz):
PGS 1821 S. 30, PGS 1822 S. 89, PGS 1834 S. 148, PGS 1842 S. 86,

 
03.06.1810

Strafgesetzbuch des Französischen Reichs [offizieller deutscher Titel von 1814: Rheinische Strafgesetzbuch]
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt Frankreichs: FrGBl. 1808 IV. Ser. Nr. 277bis. (Sonderausgabe Seite 1-120)
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Großherzogthums Berg von 1811,
  offizielle Verkündung im Gesetzblatt des Königreichs Westphalen von 1808,
  Änderungen in Preußen (nur Rheinprovinz):
PGS 1821 S. 30, PGS 1834 S. 148, PGS 1842 S. 86,

 

Hinweis: Während in den vormals zum Großherzogthum Berg und zum Königreich Westphalen gehörenden Gebiete Preußens viele Gesetze (insbesondere die Zivil- und Straf-Gesetzbücher) einfach übernommen und offziell in deutscher Sprache übersetzt waren, ist in dem unmittelbar zu Frankreich gehörenden Gebiet die offizielle Veröffentlichung nur in französischer Sprache erfolgt; eine offizielle Übersetzung für Preußen wurde nie veröffentlicht.

Weitere inoffizielle oder halboffizielle Veröffentlichungen von Gesetzen, Verordnungen und Beschlüssen des Französischen Staates

Handbuch der für die Königl. Preuß-  Rheinprovinzen verkündigten Gesetze, Verordnungen und Regierungsbeschlüsse aus der Zeit der Fremdherrschaft (in 8 Bänden)
(darin befinden sich alle französischen Rechtsakte seit 1539, die nach der Besitznahme durch Preußen im Jahr 1815 geltendes Recht blieben; leider nur französisch aber mit vielen deutschen Anmerkungen, wann und wo die Gesetze formalrechtlich in dem dann preußischen Gebiete eingeführt wurden)
Sammlungen von Verordnungen, welche der Regierungs-Kommissär für die Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel bekannt gemacht hat (in 12 Bänden in deutscher Sprache)
der Regierungskommissär war der Vorgänger der (erst 1802 mit vollen Rechten unter Aufhebung des Regierungskommissariats eingesetzten) Präfekten der Departments Donnersberg, Rhein-Mosel, Saar und Rur
Vollständige Sammlung der Verordnungen und Beschlüsse des Bürger Regierungs-Kommissärs und der Central-Verwaltungen der vier neuen Departemente des linken Rheinufers (1798 in deutscher Sprache)
Band I.      Band I. II. Heft.     
Band II.      Band II. II. Heft.      Band II. III. Heft.      Band II. IV. Heft.      Band II. V. Heft.     
Band III.      Band III. II. Heft.      Band III. III. Heft.      Band III. IV. Heft.     


 


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