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No. 1. (Erster Band) |
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15.11.1807 |
Königliches Deret, wodurch die Publikation der Constitution des
Königreichs Westphalen verordnet wird Änderungen und Erläuterungen: GesBüll I. S. 225, aufgehoben: - in den Hannöverschen Landen: SdGVA 1813 S. 48. |
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Gesetzbuch Napoleons (Code Napoleon, Code Civil) wurde durch Art. 45 der Constitution direkt und ohne weiteres zum 1. Januar 1808 eingeführt; keine Veröffentlichung im Gesetz-Bülletin, aber erste offizielle deutsche Übersetzung. Änderungen und Ergänzungen: GesBüll. 1813 II. S. 9, |
Das Original-Bülletin ist im Internet erst ab Nr. 23 des Bandes 1 zu finden;
deshalb wird auf andere Quellen zugegriffen, um die Gesetze des Königreichs
Westphalen vollständig darstellen zu können.