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Nr. 16         Ausgegeben am 17.10.1820

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25.09.1820

(No. 623.) Gesetz, die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in den vormals zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg, oder zu den französisch-hanseatischen Departements gehörenden Landestheilen betreffend
  erste Anpassung an das preußische Recht in den neuen Provinzen, weiter siehe bei PGS 1821 S. 53.
  aufgehoben und ersetzt durch:  PGS 1825 S. 74 (im ehem. Königreich Westphalen), PGS 1825 S. 94 (im ehem. Großherzogthum Berg), PGS 1825 S. 112 (in den ehem. französisch-hanseatischen Departements und dem ehem. Departement Lippe)

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(No. 624.) Heft 16

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25.09.1820

(No. 625.) Gesetz, die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse im Herzogthum Westphalen betreffend [das Herzogthum Westphalen gehörte bis 1815 zum Großherzogthum Hessen, nicht zum Königreich Westphalen, es galt deshalb die Großherzoglich Hessische Verordnung über die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse im Herzogthum Westphalen von 1803, die hier bestätigt und erläutert wird]

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(No. 626.) Heft 16

193
25.09.1820

(No. 627.) Gesetz, die Gültigkeit der französischen Gesetze in der Stadt Wesel und deren Rayon betreffend

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24. Januar 2021

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