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Stück VII.       ausgegeben den 12.04.1855

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12.03.1855 26. Höchste Verordnung, die landschaftlichen Wahlen betreffend [hochreaktionäres Gesetz, das aufgrund von Bundesrecht und nicht durch den Landtag beschlossene Grundgesetzänderung] [GS 1831 S. 71, 1850 S. 71]
  durch nachträgliche landschaftliche Zustimmung zum verfassungsmäßigen Gesetz erhoben, GS 1855 S. 215.
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4. Februar 2022 - 5. Februar 2022

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