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Beyfugen zur Gothaischen Landesordnung (1811)

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Gesamter Jahrgang (Nro. I bis CLXXV der Jahre 1781 bis 1827)

1-686
  Inhalts-Verzeichniß  
  Register  
 
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Dritte Sammlung verschiedener ergangener Gesetze, Verordnungen, Rescripte und Regulative für das Herzogthum Altenburg
(1811)

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Gesamter Band [Dritte Sammlung]

1-705
  Verzeichniß der in dieser Sammlung befindlichen Gesetze, Verordnungen, Rescripte ec.  
  Nachtrag zur Dritten Sammlung 1-306
  Register zu der Dritten Beyfugen-Sammlung und deren Nachtrag  

 
   
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sonstige Verkündungen im Jahr 1811, die zwar in jeder Gesetzsammlung getrennt verkündet wurden, aber die gleichen Gegenstände behandelt

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Goth. Beyf.

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Altenb. GS

02.09.1811 No. CXIX. Patent, die Notarien betreffend III./32. Mandat, die nach aufgehobenem Reichsverbande den nunmehrigen Verhältnissen gemäße, Creirung und Immatriculirung der öffentlichen Notarien im Herzogthume Altenburg, ingleichen die von denselben bey Abfassung ihrer Insturmente zu beobachtenden Formen betreffend. - 514

 
   
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1811 im Herzogtum Gotha

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30.01.1811 No. CXVI. Circular-Verordnung, das Verbot die Theile des Pfluges durch Eichenwieden zu verbinden betreffend  
19.04.1811 No. CXVII. Circular-Verordnung, die Aufhebung des Abzugsgeldes zwischen den hiesigen Herzoglichen und den Fürstlich Ysenburgischen Landen betreffend  
20.04.1811 No. CXVIII. Circular-Verordnung, die Kirchweihfeste in den Ämtern Gotha und Tonna, ingleichen in den Gerichten zu Grosfahner und Herbsleben betreffend  
16.09.1811 No. CXX. Circular-Verordnung, den Aufenthalt der Königlich Westphälischen Unterthanen in den hiesigen Landen betreffend  
22.11.1811 No. CXXI. Patent, die Land-Policey-Militz oder Gendarmerie betreffend  
.. 1811 No. ????. Regulativ für die kirchliche Verfassung der römisch-katholischen Glaubensgenossen im Herzogthum Gotha
   Änderungen: GS 1868 S. 1195,
 
 
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1811 im Herzogtum Altenburg

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30.04.1811 II./53. Erneuertes und geschärftes Mandat, das den armen Einwohnern in den Städten Altenburg und Luckau und den dazu gehörigen Vorstädten in den denselben nahe liegenden Herzogl. Waldungen, auch den Armen in den dabey gelegenen Dörfern verstattete Holzlesen betreffend
   Änderungen: GS 1830 S. 101,
402
04.06.1811 V./13. Circular-Verordnung, die Ladezettel der Neu-Sulzaer Salzfuhrleute ec. betreffend 602
29.07.1811 B-II./3. Circular-Verordnung, Vorsichtsmaßregeln gegen das Tollwerden der Hunde enthaltend B-48
22.10.1811 I./28. General-Rescript des Consistorii, daß durch den Einspruch nicht das Aufgebot, sondern nur die Ehevollziehung gehemmt werden soll 63
29.11.1811 II./54. Mandat wider das unbefugte Führen des Schießgewehrs und wegen Verfahrens gegen die Raubschützen 409

 
   
   
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Regierungsblatt für das Herzogthum Altenburg

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Altenburgisches Wochenblatt auf das Jahr 1811

 


 


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