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Beyfugen zur Gothaischen Landesordnung (1824)

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Gesamter Jahrgang (Nro. I bis CLXXV der Jahre 1781 bis 1827)

1-686
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Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg (1824)

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Gesamter Band

1-37
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1824 in chronologischer Ordnung  
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1824 in alphabetischer Ordnung  

 
   
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sonstige Verkündungen im Jahr 1824, die zwar in jeder Gesetzsammlung getrennt verkündet wurden, aber die gleichen Gegenstände behandelt

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Goth. Beyf.

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Altenb. GS

02.02.1824
25.02.1824
No. CLXVII. Circular-Verordnung, die zwischen der Großherzoglich Weimarischen und den hiesigen Herzoglichen Landen getroffene Übereinkunft wegen Niederschlagung der Kosten in Untersuchungs-Sachen unvermögender Inculpaten betreffend 5. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die zwischen der Herzogl. Sachsen-Gotha- und Altenburgischen und der Großherzogl. Sachsen-Weimar.Eisenach'schen Staats-Regierung getroffene Übereinkunft [vom 2. Februar 1824]: daß in allen Untersuchungs-Sachen, wo wegen Unvermögenheit des Inculpaten die Kosten niedergeschlagen werden müssen, keine andern Kosten, als die baaren Auslagen von den sämmtlichen, sowohl unmittelbaren, als Patrimonial-Gerichten der beyden Staaten gegenseitig berechnet und erstattet werden sollen, betreffend
   Änderungen: GS 1833 S.215
- 7
20.03.1824
24.03.1824
No. CLXVIII. Circular-Verordnung, die zwischen der hiesigen Herzoglichen und der Herzoglich Sachsen-Hildburghäusischen Regierung wegen gegenseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossenen Übereinkunft betreffend
    aufgehoben infolge des Untergangs des Staates Sachsen-Hildburghausen am 15. November 1826
10. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die zwischen dem Herzogl. Sächs. geheimen Ministerium und dem Herzogl. Sachsen-Hildburghäusischen geheimen Ministerium, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen, abgeschlossene Convention betreffend
    aufgehoben infolge des Untergangs des Staates Sachsen-Hildburghausen am 15. November 1826
- 12
15.09.1824
04.09.1824
No. CLXX. Circular-Verordnung, den von der hohen deutschen Bundes-Versammlung gefaßten Beschluß wegen Erneuerung der erlassenen gesetzlichen Verfügung zu Verhütung des Mißbrauchs der Presse betreffend 20. Verordnung der Landes-Regierung, die Erneuerung der gesetzlichen Verhütung des Mißbrauchs der Presse betr. - 25

 
   
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1824 im Herzogtum Gotha

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07.07.1824 No. CLXIX. Circular-Verordnung, die Wiederaufnahme und Versorgung von ihrer Heimath entfernt gewesenen Personen im Inlande betreffend  
 
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1824 im Herzogtum Altenburg

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19.01.1824 1. Verordnung der Landes-Regierung, die den Puppen- und Taschenspielern zu ertheilende Erlaubniß zur Production ihrer Künste betr. 1
30.01.1824 2. Bekanntmachung des Herzogl. Sachsen-Gotha-Altenburgischen Geheimen Ministerii, die aus den Fonds der aufgehobenen Pagenanstalt errichtete Stipendien-Stiftung betreffend 2
17.02.1824 3. Verordnung des Consistorii, daß den von den Gemeinden auf dem Lande angenommenen Präceptoren eine feste Wohnung angewiesen werde 5
21.02.1824 4. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die Zulassung der Schuljugend zu den öffentlichen Tanzvergnügungen in Schenkstätten und Wirthshäusern untersagt wird
   aufgehoben durch Mandat vom 17. Juli 1835, GS S. 82,
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04.03.1824 6. Bekanntmachung der Cammer, daß bey der Posthalterey zu Klosterlausnitz von nun an bey Extrapostfuhren die Entfernung von Klosterlausnitz nach Jena zu drey Meilen angenommen und berechnet werde 9
11.03.1824 7. Bekanntmachung der Cammer, daß in dem Dorfe Gleina eine Chausseegelder-Einnahme mit dem 1. April  d. J. eröffnet wird 9
16.03.1824 8. Bekanntmachung des Consistorii, die Trauung Geraischer Unterthanen betreffend 10
17.03.1824 9. Bekanntmachung der Cammer, daß zu Gerstenberg, Harthau, Haselbach und Manichswalde neue Beygleitsstellen errichtet worden sin 11
24.03.1824 11. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die unterm 13. Julius 1822 erlassene Verordnung, wegen Ausstellung der Pässe, eingeschärft wird [GS 1822 S. 22] 13
27.03.1824 12. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das unterm 6. Julius 1780 wegen verbotener Befrevelung der Bäume erlassene Mandat erläutert und eingeschärft wird [GS 1789 S. ?] 14
01.04.1824 13. Bekanntmachung des Obersteuer-Collegii, nach welchem Werthe das preußische Currentgeld bey der Biersteuer angenommen werden soll 15
12.04.1824 14. Bekanntmachung der Landes-Regierung, wodurch die Verordnungen des Armen-Regulativs vom 11. Junius 1819 in Beziehung auf die wandernden Handwerksgesellen eingeschärft werden [GS 1819 S. B-66]
   aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz über das Heimathsrecht und das Armenwesen vom 9. August 1833, GS S.  122.
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26.05.1824 15. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das Mandat vom 4. Julius 1794 wegen Verbots der Hazard-Spiele eingeschärft und erläutert wird [GS 1794 S. ?] 17
02.06.1824 16. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die, die Einsendung der Receptions-Gebühren von den in das Altenburgische Zuchthaus einzuliefernden Sträflinge an das hiesige Kreisamt betreffenden, unterm 27. August 1821 und 15. May 1822 erlassenen Verordnungen eingeschärft und erneuert werden [GS 1821 S. 23, 1822 S. 13] 18
04.06.1824 17. Verordnung des Consistorii, die Zeit der Taufe neugeborner Kinder betreffend 19
12.06.1824 18. Verordnung der Landes-Regierung, daß die Hebammen und Geburtshelfer von der Geburt eines Kindes und von der Stunde, wenn sie erfolgt ist, dem Führer des Kirchenbuchs baldigst Nachricht ertheilen sollen 23
16.08.1824 19. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das Mitnehmen des sogenannten Feierabends allen betreffenden Bauleuten untersagt wird 24
11.09.1824 21. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch der § 18 des Conscriptions-Patents vom 11. October 1822 erläutert wird [GS 1822 S. 39] 26
21.09.1824 22. Verordnung des Consistorii, Vorschriften enthaltend, nach denen sich die Baugewerken bey Fertigung von Rissen und Anschlägen zu Kirchen, Pfarr- und Schul-Gebäuden zu richten haben 27
29.09.1824 23. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die bestehenden gesetzlichen Anordnungen wegen sicherer Verwahrung der Torfasche eingeschärft wird 31
13.10.1824 24. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das unterm 10. Julius 1802 erlassene Mandat wegen des Hausirens hinsichtlich des Verkaufs von Kalendern eingeschärft wird [GS 1802 S. ?] 33
26.10.1824 25. Verordnung des Consistorii, die wegen der Besoldungs-Vertheilungen bey Erledigungen von geistlichen und Schullehrer-Stellen getroffenen Bestimmungen enthaltend 34
24.11.1824 26. Verordnung der Landes-Regierung, wie es fernerhin mit der Beytreibung rückständiger, der Herzogl. Geheimen Canzley zu Gotha zukommenden Gebühren gehalten werden soll 35
07.12.1824 27. Verordnung des Consistorii, die Abtheilung der Besoldung von Pfarrern und  Schullehrern zwischen dem Vorgänger und dem Nachfolger betreffend 36
08.12.1824 28. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das Unterhalten eines Feuers unter freyem Himmel in den Torfgruben untersagt wird 37

 
   
   
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Regierungsblatt für das Herzogthum Altenburg

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Herzogl. Sachsen-Altenburgisches Amts- und Nachrichtenblatt, Jahrgang 1824

 


 


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