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Beyfugen zur Gothaischen Landesordnung (1822)

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Gesamter Jahrgang (Nro. I bis CLXXV der Jahre 1781 bis 1827)

1-686
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Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg (1822)

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Gesamter Band

1-66
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1822 in chronologischer Ordnung  
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1822 in alphabetischer Ordnung  

 
   
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sonstige Verkündungen im Jahr 1822, die zwar in jeder Gesetzsammlung getrennt verkündet wurden, aber die gleichen Gegenstände behandelt

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Goth. Beyf.

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Altenb. GS

18.01.1822
03.08.1822
No. CLII. Circular-Verordnung, die zwischen der Königlich Sächsischen und der hiesigen Herzoglichen Regierung, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend 18. Verordnung der Landes-Regierung, die zwischen den Herzogl. Sachsen-Gotha-Altenburgischen und den Königl. Sächsischen ingleichen den Fürstl. Schwarzburg-Rudolstädtischen Ministerien, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen, abgeschlossene Übereinkunft betreffend
   Änderungen: GS 1831 S. 228, GS 1839 S. 33, GS 1839 S. 57,
   aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
- 23
18.05.1822 No. CLIV. Circular-Verordnung, die zwischen der hiesigen Herzoglichen und der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtschen Regierung, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend -
11.10.1822 No. CLVI. Regulativ, Unser Bundes-Contingent betreffend, und wie es künftig mit der Recrutirung seiner verschiedenen Waffengattungen in Unsern beyden Herzogthümern Gotha und Altenburg gehalten werden soll
  ersetzte das Conscriptionspatent vom 6. März 1820, Beyf. LO 1820 Nr. CXLVII,
  aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz vom 1. August 1862, GS S. 879.
26. Regulativ, Unser Bundes-Contingent betreffend, und wie es künftig mit der Recrutirung seiner verschiedenen Waffengattungen in Unsern beyden Herzogthümern Gotha und Altenburg gehalten werden soll
  ersetzte das Conscriptionspatent vom 6. März 1820,
GS 1820 Anh. 2.
  Änderungen: GS 1824 S. 26, GS 1831 S. 26, GS 1833 S. 220,
  aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz über die Militärpflichtigkeit vom 21. Februar 1835, GS S. 5
- 39
01.11.1822
30.10.1822
No. CLVII. Circular-Verordnung, die zwischen der hiesigen Herzoglichen und der Großherzogl. S. Weimar-Eisenachischen Regierung, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend 27. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Herzogl. Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Großherzogl. Sachsen-Weimarischen, ingleichen dem Herzogl. Sachsen-Coburgischen Ministerium wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen dieselbe Convention abgeschlossen worden, welche mit dem Königl. Sächsischen und Schwarzburg-Rudolstädtischen Gouvernement getroffen worden ist
   aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
- 58
03.11.1822 No. CLVIII. Circular-Verordnung, die zwischen der hiesigen Herzoglichen und der Herzoglich Sachsen-Koburgischen Regierung, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend -
16.09.1822
01.02.1823
No. CLV. Circular-Verordnung, die zwischen der Kurfürstlich-Hessischen und der hiesigen Herzoglichen Regierung, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend 3. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Kurhessischen Ministerium, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen, dieselbe Convention abgeschlossen worden ist, welche mit dem Königl. Sächs. Gouvernement getroffen worden ist
   aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
- 3

 
   
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1822 im Herzogtum Gotha

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29.04.1822 No. CLIII. Patent, die Abänderung des, wegen Einschränkung der Vergrößerung der Waldortschaften am 14ten November 1800 erlassenen Gesetzes betreffend [Beyf. LO Nr. ? (1800)]  
02.12.1822 No. CLX. Mandat, die Errichtung eines Landgestüts in dem Herzogthum Gotha betreffend  
04.12.1822 No. CLIX. Circular-Verordnung, die Einrichtung einer Amts- und Gerichtsfolge in den Ortschaften des hiesigen Landes betreffend  
 
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1822 im Herzogtum Altenburg

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05.01.1822 1. Bekanntmachung der Landes-Regierung, einen Nachtrag zu dem Conscriptions-Patent vom 6. März 1820 betr.  [GS 1820 Anh. 2] 1
23.01.1822 2. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die erfolgte Emanirung der nachfolgenden Straßen- und Wege-Polizey-Ordnung für das Herzogthum Altenburg betreffend
   Änderungen: GS 1827 S. 6, GS 1828 S. 26,
   aufgehoben und ersetzt durch das Wegebau-Gesetz vom 26. Mai 1837, GS S. 129,
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28.01.1822 3. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Größe des Militär-Maßes betreffend 6
16.02.1822 4. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß die Altenburgischen Vasallen der ihnen und ihren Witwen bisher zugekommenen Befreyung von Entrichtung des Collateral-Geldes entsagt haben 7
11.03.1822 5. Tarif des auf der Jenaischen Chaussee von der Reuß'schen bis zur Weimar'schen Grenze zu entrichtenden Chaussee-Geldes 9
19.04.1822 6. Verordnung der Cammer, daß die Chausseegelder-Einnehmer die Reisenden auf die Chausseegeld-Entrichtung aufmerksam zu machen haben 10
29.04.1822 7. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß den israelitischen Glaubensgenossen das Hausiren in den Städten und auf dem Lande im Allgemeinen und gänzlich verboten ist 11
11.05.1822 8. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Vergütung der den von Altenburg nach Gotha und von da anher beorderten Herzogl. Officieren geleisteten Vorspann betreffend 12
15.05.1822 9. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die Verordnung eingeschärft wird, welche unterm 27. August 1821 wegen Einsendung der Receptions-Gebühren von den in das Altenburgische Zuchthaus einzuliefernden Sträflingen erlassen worden ist
   Änderungen: GS 1824 S. 18, GS 1831 S. 276,
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17.05.1822 10. Höchste Verordnung, den Regierungs-Antritt Sr. Durchlaucht des Herzogs Friederich betreffend 14
29.05.1822 11. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß des Herzogs Friederich Durchlaucht zu erklären geruhet haben, daß jede von Höchstdenenselben übernommene Verbindlichkeit erst dann eine verbindende Kraft haben solle, wenn der Hergang durch die Contra-Signatur zweyer Mitglieder Höchstdero geheimen Raths-Collegii legalisirt seyn werde 15
22.05.1822 12. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Einquartierung der Scharfschützen und freywilligen Jäger auf dem Marsch zum Exercieren und auf dem Rückmarsch von demselben betreffend 16
17.06.1822 13. Verordnung der Landes-Regierung, die Annahme ausländischer Dienstboten betreffend 17
26.06.1822 14. Verordnung der Landes-Regierung, daß durch die Geburt eines Kindes in dem Endbindungshause zu Jena derjenigen Gemeinde des hiesigen Landes, welche die Verpflichtung hatte, die Mutter desselben aufzunehmen, kein Recht erwächst, sich der Aufnahme und Erziehung eines solchen Kindes zu entschlagen. 18
28.06.1822 15. Bekanntmachung des Consistorii, daß des Herzogs Friederich Durchlaucht die Ausübung der oberbischöflichen Rechte in der protestantischen Kirche der hiesigen Lande Höchstdero Geheimenraths-Collegio zu übertragen geruhet haben 19
10.07.1822 16. Verordnung der Landes-Regierung, daß die Local-Armen-Behörden bey jeder vorkommenden Ballotage über Aufnahme von Individuen den Sollicitanten bekannt zu machen habe, daß dieselben, auf den Grund seiner günstig ausfallenden Ballotage, durchaus keine Ansprüche auf nothwendige Aufnahme in eine Innung zu machen hätten 21
13.07.1822 17. Verordnung der Landes-Regierung, die Ausstellung von Pässen betreffend
  Änderungen: GS 1824 S. 13,
22
16.09.1822 19. Steuer-Ausschreiben 28
16.09.1822 20. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die wegen des Maßes und Gewichtes bestehenden gesetzlichen Anordnungen eingeschärft werden 33
17.09.1822 21. Verordnung der Cammer, daß fremde Lohnkutscher und andere Fuhrleute, welche Reisende hierher oder von hier retour oder weiter bringen, sogenannte Passirzettel beym Postamte zu lösen haben 34
21.09.1822 22. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Niedersetzung einer Medicinal-Commission betreffend 35
24.09.1822 23. Bekanntmachung der Cammer, daß alle beym Herzogl. Hofe zu Gotha beglaubigte Gesandte und Geschäftsträger von Entrichtung der Wege-, Gleits- und Chausseegelder in hiesigen Landen befreyt sind 36
03.10.1822 24. Bekanntmachung der Landes-Regierung, den Cassen-Curs der Kronthaler betreffend 37
08.10.1822 25. Verordnung des Consistorii, die Trauung von Ausländern betreffend [GS 1821 S. 3] 38
30.10.1822 28. Bekanntmachung der Landes-Regierung, welche Aufnahme-Plätze für die ausgewiesenen Vagabunden zwischen dem hiesigen Gouvernement und dem Königl. Sächsischen Großherzogl. Weimarischen, Herzogl. Sachsen-Coburgischen und Fürstl. Schwarzburg-Rudolstädtischen Gouvernement bestimmt worden sind.
   Änderungen: GS 1837 S. 228, GS 1842 S. 1,
59
11.11.1822 29. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die Feuer-Ordnung eingeschärft wird 60
27.11.1822 30. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen der hiesigen und der Fürstl. Reußischen Regierung zu Gera wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen dieselbe Convention abgeschlossen, welche mit dem Königl. Sächs. Gouvernement getroffen worden ist
   aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
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02.12.1822 31. Bekanntmachung der Landes-Regierung, wodurch in Erinnerung gebracht wird, daß mit der Großherzogl. Regierung zu Weimar vorlängst die Übereinkunft getroffen worden war, daß in solcher Fällen, wo von einer gegenseitigen Rechtshülfe zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit die Rede ist, und wo von den Inquisiten die Kosten nicht beygebracht werden können, die beyderseitigen Gerichtsstellen, mit Ausnahme des baaren Verlags, eine unentgeldliche Rechtspflege unter einander Statt finden lassen sollen 62
03.12.1822 32. Geschärfte Verordnung des Consistorii, daß sich die Candidaten des Predigt-Amtes bey den jährlichen Prüfungen einfinden sollen 63
04.12.1822 33. Bekanntmachung der Cammer, daß zu Monstab eine Beygleits-Stelle errichtet worden ist 64
04.12.1822 34. Bekanntmachung der Cammer, daß zu Threna eine Beygleits-Stelle errichtet worden ist 65
14.12.1822 35. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Redaction des H. S. Altenburgischen Amts- und Nachrichtenblattes betreffend 66

 
   
   
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Regierungsblatt für das Herzogthum Altenburg

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Altenburgisches Intelligenzblatt auf das Jahr 1822

 


 


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