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Gesetzsammlung für das Herzogthum Altenburg (1827)

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Gesamter Band

1-105
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1827 in chronologischer Ordnung  
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1827 in alphabetischer Ordnung  

 
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1827 im Herzogtum Altenburg

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20.01.1827 1. Verordnung der Landes-Regierung, die Beigebung eines Taufzeugnisses des in eines der Zuchthäuser einzuliefernden Sträflings oder des in eine Irren-Anstalt einzuliefernden Gemüthskranken betreffend
    Änderungen: GS 1831 S. 276,
1
23.01.1827 2. Verordnung des Consistorii, die Beerdigung der an epidemischen Krankheiten und an den natürlichen Blattern Verstorbenen betreffend 2
30.01.1827 3. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Einimpfung der Schutzpocken betreffend 3
02.02.1827 4. Bekanntmachung des Herzogl. Geheimen Ministerii, die Zusendung von literarischen Erzeugnissen oder Kunstwerken an des gnädigst regierenden Herrn Herzogs Durchlaucht betreffend 4
02.02.1827 5. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Reinigung der Chausseen und Landstraßen vom Schnee betreffend
    aufgehoben und ersetzt durch das Wegebau-Gesetz vom 26. Mai 1837, GS S. 129,
5
19.02.1827 6. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die §§ 2 und 9 des Erlasses vom 23. Januar 1822 wegen der Straßen- und Weg-Polizei eingeschärft werden [GS 1822 S.  2]
    aufgehoben und ersetzt durch das Wegebau-Gesetz vom 26. Mai 1837, GS S. 129,
6
19.02.1827 7. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Errichtung einer Klempner- und Flaschner-Innung betreffend 7
22.02.1827 8. Verordnung der Cammer, wodurch die wegen des Ausweichens auf den Chausseen und Landstraßen erlassenen Vorschriften eingeschärft werden
    aufgehoben und ersetzt durch das Wegebau-Gesetz vom 26. Mai 1837, GS S. 129,
8
26.02.1827 9. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch den inländischen Fleischhauern das gemeinschaftliche Schlachten mit ausländischen Fleischhauern gänzlich untersagt wird 9
13.03.1827 10. Bekanntmachung des Consistorii, wodurch den Theologie Studirenden zur besondern Pflicht gemacht wird, wenigstens in den ersten beiden Semenstern noch philologische Collegia zu hören 10
26.03.1827 11. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Einrichtung des Schutzpocken-Impfinstituts für das Herzogthum Altenburg betreffend
    Änderungen: GS 1832 S. 43, GS 1833 S. 106,
11
31.03.1827 12. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch den Familienvätern, Herrschaften und Hausbesitzern zur Pflicht gemacht wird, die Blatterkranken sofort bei ihrer Erbgerichts-Obrigkeit anzuzeigen 16
12.04.1827 13. Bekanntmachung der Landes-Regierung, eine Abänderung des in Betreff der Einschränkung des Tanzens in den Wirthshäusern erlassenen Mandats vom 29. September 1809 enthaltend [Beyf. zur LO Nr. ? (1809)]
    Änderungen: GS 1833 S. 81,
    aufgehoben durch Mandat vom 17. Juli 1835, GS S. 82,
17
14.04.1827 14. Bekanntmachung der Landes-Regierung, wodurch das unterm 28. März 1821 wegen des Ausnehmens von jungen Vögeln und Vogeleier und des Mitnehmens der Hunde in Feld und Holz erlassene Verbot eingeschärft wird  [GS 1821 S.  ?] 18
18.04.1827 15. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die mit der Königl. Sächsischen Landes-Regierung zu Dresden wegen der an den gemeinschaftlichen Grenzen der beiderseitigen Länder in fremden Gebieten Statt findenden Lehns- und Jurisdictions-Verhältnisse getroffene Übereinkunft [vom 7./29. März 1827] betreffend 18
24.04.1827 16. Verordnung des Consistorii, die Aufzeichnung der noch nicht geimpften Schulkinder betreffend 21
04.05.1827 17. Verordnung der Cammer, das Abfahren des an mehreren Stellen des Pleißen-Flußbettes befindlichen Kießes und Sandes betreffend 22
05.05.1827 18. Verordnung der Landes-Regierung, die Einsendung der über die Veränderungen im Brandversicherungs-Cataster zu erstattenden Berichte betreffend 23
14.05.1827 19. Verordnung der Landes-Regierung, die Berechnung der Collateral-Gelder-Abgabe von vasallischen Erbschaften betreffend 24
14.05.1827 20. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Ablieferung der Leichname an das anatomische Theater zu Jena betr. 25
30.05.1827 21. Verordnung der Landes-Regierung, den Verkauf des Bieres in Flaschen von Seiten der Gast- und Schenkwirthe auf dem Lande betreffend 26
01.06.1827 22. Bekanntmachung des Herzogl. Geheimen Ministerii, die Errichtung eines Militär-Collegiums betr. 27
01.06.1827 23. Erneuertes Mahlsteuer-Regulativ [Beyf. zur LO Nr. ?] 33
11.06.1827 24. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß die israelitischen Handelsleute auf den Jahrmärkten des hiesigen Landes nicht mehr zugelassen werden sollen 89
29.06.1827 25. Bekanntmachung der Direction der Herzogl. Sächsischen Landesbank, die dermalige Einrichtung dieses Instituts betr. 90
24.07.1827 26. Verordnung der Cammer, wegen Abgabe der Gleits- und Chausseegeld-Zettel 92
03.09.1827 27. Bekanntmachung der Landes-Regierung, wodurch die wegen der Bauten an den Straßen bestehenden gesetzlichen Vorschriften vom 23. Januar 1822 und 12. December 1825 eingeschärft werden [GS 1822 S.  ?]
    aufgehoben und ersetzt durch das Wegebau-Gesetz vom 26. Mai 1837, GS S. 129,
93
04.09.1827 28. Bekanntmachung des Consistorii, die Errichtung einer Pensions-Anstalt für die Wittwen und Waisen der Geistlichen im Herzogthum Altenburg betreffend 94
04.09.1827 29. Verordnung der Cammer, die Ablieferung des Zins-Getreides betreffend 101
15.09.1827 30. Bekanntmachung der Landes-Regierung, den von dem Großherzogl., Herzogl. Sächs., auch Fürstl. Reußischen gemeinschaftlichen Ober-Appellations-Gericht zu Jena ertheilten Gemeinen Bescheid wegen der einzureichenden Schriften betreffend 102
17.10.1827 31. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die Vereinigung der seitherigen Cammerguts-Gerichte zu Gleina mit dem Justizamte zu Roda betreffend 103
30.11.1827 32. Bekanntmachung des Geheimen Ministerii, die Errichtung eines Consulats zu Hamburg betreffend 103
08.12.1827 33. Verordnung der Landes-Regierung, daß die Personen, welche die Erlaubniß zum Colligiren für Lotterien erhalten haben, diese Erlaubniß nicht durch andere, hierzu nicht besonders concessionirte Personen ausüben lassen dürfen 104
18.12.1827 34. Bekanntmachung der Cammer, die Gültigkeit der ertheilten Gleits-Freipässe betreffend 105

 
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Regierungsblatt für das Herzogthum Altenburg

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Herzogl. Sachsen-Altenburgisches Amts- und Nachrichtenblatt, Jahrgang 1827

 


 


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