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Beyfugen zur Gothaischen Landesordnung (1823)

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Gesamter Jahrgang (Nro. I bis CLXXV der Jahre 1781 bis 1827)

1-686
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  Register  
 
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Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg (1823)

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Gesamter Band

1-341
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1823 in chronologischer Ordnung  
  Repertorium der Gesetz-Sammlung für das Herzogthum Altenburg vom Jahre 1823 in alphabetischer Ordnung  

 
   
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sonstige Verkündungen im Jahr 1823, die zwar in jeder Gesetzsammlung getrennt verkündet wurden, aber die gleichen Gegenstände behandelt

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Goth. Beyf.

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Altenb. GS

16.09.1822
01.02.1823
No. CLV. Circular-Verordnung, die zwischen der Kurfürstlich-Hessischen und der hiesigen Herzoglichen Regierung, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend 3. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Kurhessischen Ministerium, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen, dieselbe Convention abgeschlossen worden ist, welche mit dem Königl. Sächs. Gouvernement getroffen worden ist
    aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
- 3
14.01.1823
01.02.1823
No. CLXI. Circular-Verordnung, die zwischen der Königlich Preußischen und der hiesigen Herzoglichen Regierung wegen der wechselseitigen Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene provisorische Übereinkunft betreffend 2. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Königl. Preußischen Ministerium die vorläufige Übereinkunft getroffen worden ist, daß sich in allen vorkommenden Fällen, welche die Übernahme von Vagabunden und Ausgewiesenen betreffen, nach der deshalb mit dem Königl. Sächs. Gouvernement abgeschlossenen Convention gerichtet werden soll
    Änderungen: GS 1835 S. 63,
    erneut bekannt gemacht durch GS 1835 S. 64.
    aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
- 2
09.04.1823
07.04.1823
No. CLXII. Circular-Verordnung, die zwischen der hiesigen Herzoglichen und der Herzoglich S. Meiningischen Regierung wegen gegenseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen abgeschlossene Übereinkunft betreffend 14. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß zwischen dem Herzogl. Sachsen-Gotha-Altenburgischen und dem Herzogl. Sachs. Meiningischen geheimen Ministerium, wegen wechselseitiger Übernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen, dieselbe Convention getroffen worden, die mit dem Königl. Sächs. Gouvernement deshalb getroffen worden ist
    Änderungen: GS 1840 S. 4,
    aufgehoben durch Vertrag vom 15. Juli 1851, GS S. 130,
- 118
30.05.1823
09.07.1823
No. CLXIII. Circular-Verordnung, die Gültigkeit der privatim errichteten, in einem, zu Recht beständigen Testamente bestätigten Codicille betreffend 21. Verordnung der Landes-Regierung, daß privatim errichtete Codicille, welche in einem güligerrichteten Testamtente bestätigt sind, ohne weitere Förmlichkeit - in so fern über die Authenticität solcher Codicille selbst kein Zweifel obwaltet - für eben so zu Recht bestehend anzusehen sind, wie die Testamente, in denen sie bestätigt worden - 321
05.07.1823
01.10.1823
No. CLXIV. Circular-Verordnung, den Termin zu Eröffnung der hohen und zu Schließung der niedern Jagd betreffend 26. Bekanntmachung der Landes-Regierung, daß der 1ste Februar jeden Jahres zum Termin zu Schließung sowohl der hohen, als der niedern Jagd bestimmt worden ist - 326

 
   
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1823 im Herzogtum Gotha

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29.08.1823 No. CLXV. Patent, die fremden Scheidemünzen betreffend  
09.09.1823 No. CLXVI. Bekanntmachung, die Wiedereinführung einer Quartiergelder-Abgabe in der Residenzstadt Gotha zum Behuf einer Casernen-Einrichtung für das Herzogliche Linien-Militär  
 
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Gesetze und Verordnungen des Jahres 1823 im Herzogtum Altenburg

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11.01.1823 1. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch die in Betreff der Pfuscherey in die Medicin und Chirurgie und des unbefugten Arzneyhandels vorhandenen gesetzlichen Verordnungen eingeschärft werden 1
04.02.1823 4. Verordnung des Consistorii, die Ausleihung der Kirchen-Capitalien und die Führung der Kirchrechnungen betreffend 3
05.02.1823 5. Verordnung der Landes-Regierung, die Einsendung der Polizey-Steuer betreffend 5
17.02.1823 6. Verordnung der Landes-Regierung, das Colligiren für auswärtige Lotterien betreffend 5
17.02.1823 7. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das Verbot, auf den Brand betteln zu gehen, erneuert und eingeschärft wird
    Änderungen: GS 1829 S. 20,
6
17.02.1823 8. Verordnung der Landes-Regierung, daß die Deserteurs der Königl. Sächs. Truppen auf Requisition der Königl. Sächs. Behörden unter Zusicherung des Reciproci ausgeliefert werden sollen. 8
18.02.1823 9. Verordnung des Consistorii, daß diejenigen, welche wegen Fleischessünden Censur-Gebühren zu entrichten haben, bis zu deren Entrichtung von dem Genusse des heiligen Abendmahls nicht zurückzuhalten sind 9
25.02.1823 10. Verordnung des Consistorii, daß die Kinder in dem letzten Schuljahre vor der Confirmation nicht vermiethet werden dürfen 10
04.03.1823 11. Verordnung der Cammer, daß die Frohnpflichtigen die ihnen obliegenden Frohnfuhren zu der auf den Frohnzetteln angegebenen Zeit bestimmt zu leisten haben 12
07.04.1823 12. Mandat, Erläuterungen und Zusätze zu der Proceß- und Advocaten-Ordnung enthaltend
    Änderungen: GS 1828 S. 32, GS 1831 S. 252, GS 1836 S. 2, GS 1864 S. 345,
13
07.04.1823 13. Gesetz über den unbestimmten summarischen Prozeß und das Rechnungs-Verfahren
    für die Gebiete, die nach 1826 zum Herzogthum Sachsen-Meiningen aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz vom 16. Juli 1862, GS Bd. XVI. S. 1.
51
08.04.1823 15. Bekanntmachung des Consistorii, daß zu den Kosten, welche bey Anstellungen von Candidaten des Predigt-Amtes als Pfarrer oder Pfarrsubstituten entstehen und aus dem Kirchen-Vermögen, oder aushülfsweise von den Kirchen-Gemeinden zu bezahlen sind, die Kosten der Reise zur Gastpredigt und Prüfung nicht zu rechnen sind 119
03.05.1823 16. Verordnung der Landes-Regierung, den Verkauf von jungen Obst- und andern Bäumen betreffend 120
07.06.1823 17. Verordnung der Landes-Regierung, daß die sämmtlichen Hebammen im Lande Geburts-Register nach den ihnen mitgetheilten Vorschriften zu führen und jährlich vor dem Schluß des Monats Januar an die in der Verordnung namhaft gemachten Pesonen einzusenden haben 121
27.06.1823 18. Tax-Ordnung der Gerichts-, Sachwalter- und Notariats-Gebühren
    Änderungen: GS 1840 S. 181,
    aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz, die Gerichts-, Sachwalter- und Notariats-Gebühren betreffend vom 22. Mai 1841, GS S. 241.
123
07.07.1823 19. Constitution über die fleischlichen Verbrechen und den Kindermord
    Änderungen: GS 1833 S.217, GS 1843 S.12, GS 1845 S.1, GS 1849 S.203,
223
09.07.1823 20. Mandat, die Beraubung und Befrevelung der in den Altenburgischen und Ronneburgischen Amtsbezirken gelegenen Waldungen, ingleichen das Holzlesen in denselben betreffend
    Änderungen: GS 1834 S.96
311
14.08.1823 22. Bekanntmachung, der zur Formation und Organisation der freywilligen Jäger im Herzogthum Altenburg Höchstverordneten Commission, die den freywilligen Jägern zugestandenen Vortheile betreffend 322
25.08.1823 23. Erneuerte Verordnung der Landes-Regierung, wegen der Vogel- und Scheiben-Schießen mit Feuergewehr [GS 1820 S. B-149] 323
13.09.1823 24. Verordnung der Landes-Regierung, daß die Frist zu Führung eines Beweises im Ordinar-Proceß, welcher einer Parthey durch ein Appellations-Erkenntniß rechtskräftig auferlegt wird, sofort mit Eintritt der Rechtskraft dieses Erkenntnisses, und nicht erst von der Eröffnung des Remissorial-Rescripts zu laufen beginnt 325
26.09.1823 25. Verordnung der Cammer, daß die Beygleits-Einnehmer, eben so wie die Chausseegeld-Einnehmer, bey Kutschen- oder Chaisenfuhren die Gleits-Zettel an den Schlag bringen und das Geld dafür von den Reisenden in Empfang nehmen sollen 326
14.10.1823 27. Erneuerte Verordnung des Consistorii, die Ausleihung der Kirchen-Capitalien und die Führung der Kirchrechnungen betreffend 327
21.10.1823 28. General-Verordnung des Consistorii, die Ferien in den Stadt- und Land-Schulen betreffend 329
27.10.1823 29. Verordnung der Landes-Regierung, die mit der Königl. Sächs. Regierung zu Dresden wegen gegenseitiger Gestellung der Forstverbrecher ad Forum delicti commissi getroffene Übereinkunft betreffend 333
15.11.1823 30. Verordnung der Landes-Regierung, daß sämmtliche Behörden hiesiger Lande in allen Fällen, wo eine Vernehmung mit Königl. Preuß. Behörden des Herzogthums Sachsen in einer Aufnahme-Sache eintritt, sich an die landräthlichen Behörden des Bezirks zu wenden haben 336
29.11.1823 31. Verordnung der Landes-Regierung, daß die obrigkeitlichen Behörden der hiesigen Lande die richterlichen Bekanntmachungen, welche sie in die Königl. Preuß. Zeitungen einrücken lassen wollen, mit Bericht an die Herzogl. Landes-Regierung zur weitern Beförderung einzusenden haben 337
09.12.1823 32. Verordnung des Consistorii, daß die Geistlichen des hiesigen Herzogthums die noch nicht 24 Jahr alten Unterthanen männlichen Geschlechts nicht eher aufbieten dürfen, als bis solche die von Herzogl. Landes-Regierung hier im Dispensations-Wege erhaltene Heyraths-Erlaubniß legal nachgewiesen haben 337
13.12.1823 33. Verordnung der Cammer, die anbefohlene Entrichtung des Gleits- und Chaussee-Geldes auf der Jena'schen Chaussee in dem neuerbauten Chausseehause zwischen Tautenhayn und Köstritz betreffend 338
13.12.1823 34. Bekanntmachung der Landes-Regierung, die von den Militärpersonen anzubringenden Pensions-Gesuche betreffend 338
20.12.1823 35. Verordnung der Landes-Regierung, wodurch das von Herzogl. Cammer mittelst aufgerichteter Tafeln an den Chausseehäusern zur öffentlichen Kenntniß gebrachte Reglement zur Erhaltung der öffentlichen Chausseen eingeschärft wird 339

 
   
   
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Regierungsblatt für das Herzogthum Altenburg

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Herzogl. Sachsen-Altenburgisches Amts- und Nachrichtenblatt, Jahrgang 1823

 


 


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